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In der Beruflichen Förderschule wird Unterricht für folgende Berufe erteilt:
Die dreijährige Schulzeit ist Bestandteil der dualen Berufsaubildung. Dabei wirken der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule als gleichberechtigte Partner zusammen. Die Lehrlinge werden nach Abschluss eines Lehrvertrages von ihrem Ausbildungsbetrieb in der Berufsschule angemeldet. Aufgenommen werden Jugendliche, die eine Förderschule besucht haben oder die Mittelschule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben.
Der Berufschulunterricht entspricht dem Ausbildungsinhalt der jeweiligen Berufe. Er umfasst fünf Wochenstunden allgemeinen Unterricht in Deutsch, Ethik, Sozialkunde, Sport und Wirtschaftskunde und acht Wochenstunden berufstheoretischen Unterricht in den Berufen hauswirtschaftstechnischer Helfer, Landwirtschaftswerker, Gartenbauwerker und Beikoch.
Prüfungen und Berufsabschluss:
Die Lehrlinge stellen sich im 2. Ausbildungsjahr einer Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine Abschlussprüfung, die aus einem schulischen und einem praktischen Teil besteht. Die Prüfungen werden von Mitgliedern der zuständigen Stellen, z. B. von der IHK, abgenommen. Die erfolgreich bestandene Prüfung führt zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Gleichzeitig wird bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung auf Antrag der Hauptschulabschluss zuerkannt. Somit können Jugendliche mit guten Ergebnissen einen weiteren Bildungsweg gehen.
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